- Tagesreisen aus anderen Bundesländern sind nicht möglich. Ausnahmen bestehen beispielsweise für Besuche der Kernfamilie in Mecklenburg-Vorpommern.
- Bis mindestens zum 14 Februar 2021 sind bundesweit touristischen Übernachtungen möglich. Dies gilt auch für Übernachtungen in Wohnmobilen, Caravan oder Zelten. Informieren Sie sich dazu aktuell auf der Webseite Corona-FAQ (Link unten angegeben)
- Geschlossen sind: Einzelhandel, Gastronomie, Freizeitangebote, Theater, Kinos, Museen, Sportstätten, Schwimmbäder und andere Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen. Veranstaltungen können nicht stattfinden.
- Es gilt eine Kontaktbeschränkung auf Mitglieder des eigenen Hausstandes und maximal einer weiteren Person eines anderen Hausstandes. (Kinder unter 12 Jahren zählen nicht mit)
- Mund-Nasen-Bedeckungen sind hier Pflicht: geschlossene Räumen mit Kunden- und Besucherverkehr, öffentliche Gebäude, belebte Orte (wie Märkte, Orte wo mehrere Menschen warten), Innenstadtbereiche und überall dort wo die Mindestabstände (1,5 Meter) nicht eingehalten werden können.
- In Landkreisen und kreisfreien Städten mit über 200 Neuinfektionen/ 100 000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage gelten weitere Maßnahmen (Beschränkung des Bewegungsradiusses, Einreisesperren). Informieren Sie sich deshalb tagesaktuell über die Situation
Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den aktuellen Maßnahmen: